WTS On Air – GreenTax Wednesdays

WTS On Air – GreenTax Wednesdays

WTS On Air – GreenTax Wednesdays

Mit dem geplanten Industriestrompreis sollen energieintensive Unternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 beim Strompreis entlastet werden. Vorgesehen ist eine Entlastung auf bis zu 5 ct/kWh für 50 % des Stromverbrauchs. Die Antragsfrist für das Jahr 2026 wird noch vom BAFA bekannt gegeben. Sie soll frühestens am 31.03.2027 beginnen und spätestens am 30.09.2027 enden.

Voraussetzung für die Entlastung ist, dass die Unternehmen mindestens 50 % des erhaltenen Vorteils wieder in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren, die den Stromverbrauch klimafreundlicher gestalten und langfristig ohne fossile Brennstoffe auskommen. Dazu gehören zum Beispiel erneuerbare Energien, Stromspeicher, mehr Energieeffizienz, die Umstellung auf elektrischen Strom sowie der Ausbau von Netzanschlüssen und internen Stromnetzen. Auch neue Stromlieferverträge aus erneuerbaren Energien können darunterfallen.

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen eine weitere Frist im Auge fassen: Aufgrund des neugefassten Anlagenbegriffs und der weiteren zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht sind die vorliegenden Erlaubnisse als (eingeschränkter) Versorger und zur steuerfreien Stromeigenerzeugung zu überprüfen und – falls erforderlich – bis zum 30.06.2026 anzupassen, um eine rückwirkende Gültigkeit ab Jahresbeginn sicherzustellen.


Wir laden Sie herzlich zur nächsten Ausgabe unserer GreenTax Wednesday-Reihe ein: 
 
Industriestrompreis, Dekarbonisierungsmaßnahmen & neue Registrierungspflichten für Stromerzeugungsanlagen 

Das erwartet Sie: 

  • Industriestrompreis: aktueller Stand und Einordnung für die Unternehmenspraxis: Wir ordnen die aktuellen Entwicklungen und Leitplanken rund um den Industriestrompreis ein und diskutieren, welche Zielrichtungen, Anspruchsvoraussetzungen und Abgrenzungsfragen für Unternehmen in der Praxis relevant werden können.
  • Geförderte Dekarbonisierungsmaßnahmen: Markus Barella (First Energy) stellt typische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Förderansätze und Erfolgsfaktoren aus der Umsetzungspraxis vor – mit Blick auf Projektdesign, Nachweise, Zeitachsen und die Schnittstellen zur Energierechts- und Energiesteuer-Compliance.
  • Anpassung der stromsteuerrechtlichen Erlaubnisse für Stromerzeugungsanlagen – Frist 30.06.2026: Geänderte Registrierungspflichten und Anpassung bestehender Erlaubnisse bis 30.06.2026. Wir zeigen, welche Betreiberkonstellationen besonders betroffen sind, welche praktischen Schritte sich aus den Änderungen ergeben und wie sich die erforderliche Anpassung der Erlaubnisse organisatorisch effizient vorbereiten lässt (Datenbasis, Anlagen-/Standortlogik, Dokumentation, Kommunikation mit der Zollverwaltung).

Die Teilnahme ist kostenfrei – melden Sie sich jetzt an, um Ihren Platz zu sichern. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Datum: 29. April 2026 

Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr

Referenten:  

  • Markus Barella, Gründer & Geschäftsführer, First Energy
  • Bertil Kapff, Steuerberater, registrierter Prüfer für VerpackG und EWKFondsG, WTS
  • Helena Schimanowski, Rechtsanwältin, WTS
  • Stefanie Schwanke, Senior Consultant, WTS

 
Mit freundlichen Grüßen 
  
Ihr WTS GreenTax & Energy Team

 

Bitte entnehmen Sie die Einwahldaten Ihrer Bestätigungsmail, die Sie rechtzeitig vor dem Webinar von uns erhalten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wtsonair@wts.de.

Link zur Anmeldung:

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SCHULUNGSART
Webinar
KATEGORIEN
GreenTax, Energy-Compliance